Zwangsarbeit in Cottbus: Unterbringung und Lebensbedingungen
In Cottbus gehört Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkrieges zum Alltag. Menschen aus vielen Ländern Europas werden in Unternehmen und in der Landwirtschaft eingesetzt. Im November 1944 soll es in Cottbus 4.768 ausländische zivile Arbeitskräfte geben. Fast 3.000 von ihnen sind in Gemeinschaftslagern unterschiedlicher Größe untergebracht, andere auf Bauernhöfen, in Betrieben oder in privaten Quartieren.
Ihr Alltag ist von Kontrolle, Mangel und Rechtlosigkeit bestimmt. Für Polinnen und Polen und vor allem für sogenannte Ostarbeiter aus der Sowjetunion gelten besondere Vorschriften: Ausgangssperren, Kennzeichnungspflicht, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und das Verbot, Kontakt zur deutschen Bevölkerung aufzunehmen. Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Sowjetunion müssen in geschlossenen Lagern leben und dürfen diese ausschließlich zur Arbeit verlassen. Nur ausnahmsweise, etwa auf einem Bauernhof, ist eine Unterbringung vor Ort gestattet. Das Gewähren von Ausgang gilt als besondere Vergünstigung und erfolgt nur in Gruppen und unter Bewachung. Arbeitsniederlegung, eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes und Flucht können hart bestraft werden. Wer flieht, riskiert die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager. Diese unterstehen der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Viele Insassen überleben die brutale Behandlung in diesen Lagern nicht.
Flucht ist für viele ein Akt der Verzweiflung. Ihr gehen häufig eine unzureichende Versorgung und Misshandlungen voraus.
Die genaue Zahl der in Cottbus verstorbenen und zu Tode gekommenen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ist unbekannt. Allein auf dem Friedhof Ströbitz liegen 120 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in einem Sammelgrab.
„Bei den geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit und Ungehorsam ist rücksichtslos durchzugreifen und zur Brechung von Widerstand auch von der Waffe schonungslos Gebrauch zu machen.
Auf fliehende Russen ist sofort zu schiessen mit der festen Absicht zu treffen.“
Quelle: Dienstanweisung für die Behandlung von Zivilrussen aus dem altsowjetischen Gebiet in Betrieben der Industrie und der Landwirtschaft, Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Frankfurt (Oder), 3.9.1942, Stadtarchiv Cottbus


