

Verfolgung und Auslöschung jüdischen Lebens in Deutschland
Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wird die offen antisemitische Agenda der NSDAP umgesetzt: Ausgrenzung, Entrechtung, erzwungene Auswanderung, zunehmende öffentliche Gewalt und Enteignung prägen das Leben der jüdischen Bevölkerung. Schon im April 1933 gibt es einen staatlich organisierten Boykott jüdischer Geschäfte, Berufsverbote folgen. Die „Nürnberger Gesetze” von 1935 stufen Jüdinnen und Juden zu Menschen zweiter Klasse ohne Wahlrecht und ohne politische Rechte herab. Eheschließungen und sexuelle Kontakte zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Personen gelten als „Rassenschande” und werden unter Strafe gestellt.
Ende Oktober 1938 findet die erste Massenausweisung statt: Etwa 17.000 Jüdinnen und Juden mit polnischer Staatsbürgerschaft werden verhaftet und nach Polen abgeschoben. Die Novemberpogrome von 1938 markieren mit ihren Gewaltexzessen einen Wendepunkt: Über Tage werden in ganz Deutschland jüdische Einrichtungen, Geschäfte und Betriebe geplündert und zerstört, Synagogen in Brand gesteckt, Menschen misshandelt, in Konzentrationslager verschleppt, ermordet.
Ab September 1941 müssen alle Jüdinnen und Juden, die ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, einen gelben Stern sichtbar an ihrer Kleidung tragen. Im Oktober 1941 rollen die ersten Sonderzüge mit Deportierten ins Ghetto Litzmannstadt – der Beginn der Massenverschleppungen aus dem Deutschen Reich, die in der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik enden. Schon seit dem Sommer desselben Jahres finden in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten in Polen und der Sowjetunion Massenerschießungen statt, denen ganze jüdische Gemeinden zum Opfer fallen. Die im Januar 1942 stattfindende Wannsee-Konferenz sichert die erforderliche Koordination und effiziente Umsetzung des schon begonnenen Massenmords an der jüdischen Bevölkerung Europas. Bis Kriegsende im Mai 1945 werden etwa sechs Millionen jüdische Kinder, Frauen und Männer ermordet.
