Gefängnissystem und Gefangenentransporte im Nationalsozialismus

Die nationalsozialistische Diktatur stützt sich auf ein dichtes Netz aus Gefängnissen, Zuchthäusern, Konzentrations- und Vernichtungslagern. Justiz und Strafvollzug werden ab 1933 mehr und mehr Teil des Terrorapparats. Die Strafanstalten füllen sich nicht nur mit politischen Gefangenen, sondern auch mit Menschen, die als „gemeinschaftsfremd“ stigmatisiert und rassistisch verfolgt werden oder die gegen die vielen neu erlassenen Gesetze und Verordnungen verstoßen haben. So steht nach Kriegsbeginn 1939 das Hören von ausländischen Radiosendern oder der Kontakt zu Kriegsgefangenen unter Strafe. Sehr viele Verurteilungen erfolgen auf Grundlage der unmittelbar nach Beginn des Krieges erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge“ sowie der „Kriegswirtschaftsverordnung“.

„Gewohnheitsverbrecher“, „Asoziale“, Polinnen und Polen, Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti werden während des Zweiten Weltkrieges am Ende ihrer Haft der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) übergeben und anschließend in Konzentrations- oder Vernichtungslager deportiert.

Konzentrationslager sind von Beginn an dem Zugriff des normalen Rechtssystems entzogen. Zunächst dienen sie der Einschüchterung und Folterung politischer Gegnerinnen und Gegner, später werden sie zu zentralen Orten von Zwangsarbeit und Massenmord.

Die Deutsche Reichsbahn verbindet den traditionellen Strafvollzug und die vom NS-Regime geschaffenen zahlreichen Lager.