Der Nationalsozialismus: Rassenideologie und Vernichtungswille

Der Nationalsozialismus hat von Beginn an die „rassische“ Neuordnung der Gesellschaft zum Ziel. Er teilt Menschen in „rassisch wertvoll“ und „rassisch minderwertig“ ein und erklärt die jüdische Bevölkerung sowie Sinti und Roma zur Gefahr für die deutsche „Volksgemeinschaft“. Auf ihre Ausgrenzung folgen Entrechtung, Enteignung, Vertreibung und schließlich Massenmord. Auch Menschen mit Behinderungen passen nicht ins Bild vom gesunden „Volkskörper“, ebenso „Gewohnheitsverbrecher“ oder „Asoziale” wie Bettler und Prostituierte.

Mit seiner Machtübernahme 1933 setzt das nationalsozialistische Regime eine Kette von Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung in Gang: Boykotte, Berufsverbote, Entzug staatsbürgerlicher Rechte, Strafen für „Rassenschande“, das Novemberpogrom 1938, Enteignung. Nach Kriegsbeginn 1939 wird das Vorgehen immer brutaler und mündet in Zwangsumsiedlungen, Ghettoisierung, Zwangsarbeit und schließlich in millionenfachen Mord. Die Vernichtungspolitik ist kein spontaner Gewaltakt, sondern Ergebnis bewusster Planung und bürokratischer Entscheidungen, die unter Mitwirkung zahlreicher Menschen umgesetzt werden.

NS‑Organisationen, Justiz, Polizei, Geheime Staatspolizei, Verwaltungen und Reichsbahn arbeiten Hand in Hand. Die Reichsbahn nimmt bei den Deportationen eine Schlüsselrolle ein: Sie stellt Sonderzüge und Fahrpläne bereit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Transporte.